Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Foto Melange GmbH, Leopoldauer Platz 72/7, 1210 Wien
im Weiteren kurz „Anbieter“
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Kunden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Alle Angebote des Anbieters – egal ob auf der Website, in Preislisten, Broschüren oder anderen Informationsmaterialien – sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich dabei um reine Einladungen zur Angebotsabgabe durch den Kunden. Ein Auftrag an den Anbieter kann schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief oder Webformular) oder mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) erfolgen. Nach Eingang des Auftrags entscheidet der Anbieter, ob dieser angenommen oder abgelehnt wird. Der Kunde wird darüber in jedem Fall informiert.
Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter den Auftrag schriftlich bestätigt. Erst mit dieser Auftragsbestätigung entstehen beiderseitige Rechte und Pflichten.
II. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot, Auftrag oder Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Bestätigung durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen heranzuziehen oder diese gänzlich durch Dritte durchführen zu lassen.
III. Urheberrecht & Nutzungsrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den erstellten Lichtbildern und sonstigen Arbeitserzeugnissen stehen ausschließlich dem Anbieter zu.
Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Kunde erhält in diesem Fall – sofern nicht anders vereinbart – eine einfache, einmalige, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte unzulässig. Eine kommerzielle Nutzung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung und entsprechender gesondert zu vereinbarender Honorierung. Sofern nicht anders vereinbart gelten die Honorarsätze der „Bildhonorare“, herausgegeben von der Bundesinnung für Berufsfotografie, Wiedner Hauptsraße 63, 1045 Wien in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
Bei jeder Verwendung eines Lichtbildes oder Arbeitserzeugnisses – egal ob durch Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Sendung oder andere Nutzungsarten – ist der Kunde verpflichtet, den Namen des Anbieters als Urheber bzw. Hersteller deutlich und gut lesbar direkt beim Bild bzw. der Veröffentlichung anzubringen. Der Hinweis hat in normaler Schrift, nicht gekippt oder gespiegelt, und dem Bild eindeutig zuordenbar zu erfolgen, zum Beispiel in der Form:
Foto: © Foto Melange
Bei der Nutzung in sozialen Medien ist zusätzlich eine Verlinkung zum jeweiligen Social-Media-Account des Anbieters vorzunehmen. Diese Verlinkung ersetzt nicht die Pflicht zur Namensnennung, sondern ist ergänzend anzubringen. Die Verpflichtung zur Herstellerbezeichnung gilt auch dann, wenn das übergebene Bildmaterial bzw. Arbeitserzeugnis keine sichtbare Kennzeichnung trägt.
Die genannte Kennzeichnung gilt als ordnungsgemäßer Herstellervermerk im Sinn des § 74 Abs. 3 UrhG.
Digitale Bilddateien sind so zu speichern und weiterzugeben, dass eine etwaige elektronische Kennzeichnung (z. B. IPTC-Daten) erhalten bleibt und die Zuordnung zum Anbieter als Urheber/Hersteller jederzeit möglich ist – auch für Dritte. Wird das Bild mit sichtbarer Signatur veröffentlicht (z. B. Signatur im Bild selbst), ersetzt dies nicht die Pflicht zur Anbringung des Herstellervermerks.
Eine allfällig erteilte Nutzungsbewilligung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Kunde die Herstellerbezeichnung – wie vorstehend beschrieben – ordnungsgemäß anbringt. Wird das Lichtbild ohne Herstellervermerk verwendet, gilt die Nutzung als nicht vertragskonform.
In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, einen Nutzungsausgleich in Höhe von 100 % des ursprünglich vereinbarten oder marktüblichen Nutzungshonorars zusätzlich zu verrechnen. Diese Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, ob dem Anbieter darüber hinaus ein weiterer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche – insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz – bleibt davon unberührt.
Die Weitergabe der gelieferten Arbeitserzeugnisse an Dritte ist nicht gestattet, sofern diese die Werke (auch) für eigene Zwecke nutzen möchten. Eine solche Weitergabe oder Unterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Andernfalls gilt die Nutzung als unzulässig.
Nutzungsbewilligungen gelten kumulativ erst dann als erteilt, wenn 1. das vereinbarte Honorar für die Aufnahme sowie für die Nutzung vollständig bezahlt wurde und 2. die ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung gemäß den Bestimmungen dieser AGB erfolgt ist.
Solange eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist jede Nutzung – auch auszugsweise oder vorläufig – unzulässig.
Im Fall einer Veröffentlichung ist der Anbieter vom Kunden entsprechend zu informieren: Bei Online-Veröffentlichungen ist dem Anbieter der direkte Link zur Veröffentlichung zu übermitteln. Bei Printveröffentlichungen sind dem Anbieter zwei kostenlose Belegexemplare postalisch an die Adresse des Anbieters zu senden. Handelt es sich um kostspielige Produkte (wie z. B. Kunstbücher), ist ein Belegexemplar ausreichend.
Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
IV. Eigentum an Bildmaterial, Kennzeichnung und Archivierung
Das Eigentum an sämtlichem vom Anbieter hergestellten Bildmaterial – gleich ob analog (Negative, Diapositive etc.) oder digital – verbleibt beim Anbieter. Der Kunde erhält ausschließlich die für die vereinbarte Nutzung notwendigen Bilder, und zwar gegen ein gesondert zu vereinbarendes, angemessenes Honorar.
Diapositive oder Negative werden – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind nach Gebrauch auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben. Die Übergabe digitaler Bilddateien erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sofern nicht anders geregelt – nur eine Auswahl an Bildern, nicht jedoch sämtliche entstandenen Dateien oder RAW-Daten.
Die eingeräumte Nutzungsbewilligung richtet sich ausschließlich nach den im Vertrag oder in den AGB (insbesondere zur Zweckbindung) festgelegten Grenzen.
Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Lichtbilder in geeigneter Weise – auch sichtbar im Bild – mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kennzeichnung auch bei erlaubter Weitergabe an Dritte beizubehalten oder erforderlichenfalls wiederherzustellen – insbesondere bei Vervielfältigungen oder Veröffentlichungen.
Der Anbieter archiviert das erstellte Bildmaterial ohne rechtliche Verpflichtung für die Dauer von 6 Monaten. Für Verlust oder Beschädigung während oder nach diesem Zeitraum übernimmt der Anbieter keine Haftung. Eine längerfristige Archivierung erfolgt nur nach gesondertem Auftrag und entsprechender Vergütung. Unabhängig davon behält sich der Anbieter das Recht vor, Bildmaterial zur Wahrung eigener rechtlicher Interessen bis zum Ablauf gesetzlicher Schutzfristen aufzubewahren.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, die erstellten Bilder zur Eigenwerbung zu verwenden – etwa auf der Website, in Broschüren oder sozialen Medien – und den Kunden auch nach Vertragsende als Referenz zu nennen, inklusive der Nutzung von Logos und Schriftzügen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden und verzichtet auf sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) sowie auf Verwendungsansprüche (§ 1041 ABGB). Dies schließt auch die Einwilligung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen ein, dass personenbezogene Daten und Lichtbilder für Werbezwecke verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.
V. Ansprüche Dritter
Für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen und Rechte an abgebildeten Objekten (z. B. Kunstwerke, Designs, Marken, Fotovorlagen) oder Personen (z. B. Modelle, Gäste bei Veranstaltungen) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Gleiches gilt für die Einholung datenschutzrechtlicher Einwilligungen gemäß DSGVO und DSG sowie für die Erfüllung der damit verbundenen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos zu halten, insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Ansprüche nach § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild) und § 1041 ABGB (Eingriff in vermögenswerte Rechte). Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter oder dessen gesetzliche Vertreter infolge eines Fehlverhaltens des Kunden zivil- oder strafrechtlich in Anspruch genommen werden sollten.
Der Anbieter übernimmt die Verantwortung für die Einholung von Rechten oder Zustimmungen – etwa von Urhebern oder abgebildeten Personen – nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen liegt die Verantwortung dafür beim Kunden.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Bearbeitung von Lichtbildern, die nicht vom Anbieter selbst stammen, sichert der Kunde ausdrücklich zu, dass er zur Nutzung und Bearbeitung dieser Bilder berechtigt ist. Der Kunde verpflichtet sich auch in diesem Fall, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einer unzulässigen Nutzung ergeben.
VI. Verlust und Beschädigung / Lagerung
Im Fall von Verlust oder Beschädigung von im Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Anbieter – unabhängig vom rechtlichen Anspruch und sofern keine zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung beschränkt sich auf eigenes Verschulden sowie das von Mitarbeitenden des Anbieters. Für beauftragte Dritte (wie z. B. externe Labors) haftet der Anbieter nur, wenn ihm bei der Auswahl grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten ist.
Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht ausschließlich in Form der Materialkosten und – sofern möglich – einer kostenlosen Wiederholung der Aufnahmen. Weitere Ansprüche, insbesondere für Reise- oder Aufenthaltskosten, Kosten für Modelle, Assistenten, Visagisten oder sonstiges Personal sowie für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für vom Kunden übergebene Materialien (z. B. Filme, Layouts, Musterstücke, Requisiten etc.). Wertvolle oder unersetzbare Gegenstände sind vom Kunden eigenverantwortlich zu versichern.
Der Kunde verpflichtet sich, zur Verfügung gestellte Aufnahmeobjekte nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich wieder abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens zwei Werktage nach Aufforderung durch den Anbieter, ist dieser berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen oder die Gegenstände auf Kosten und Risiko des Kunden fachgerecht einzulagern. Sämtliche Transport- und Lagerkosten trägt in diesem Fall der Kunde.
VII. Leistung und Gewährleistung
Der Anbieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung des erteilten Auftrags. Der Kunde ist verpflichtet, zur erfolgreichen Durchführung des Projekts beizutragen und den Anbieter nach besten Kräften zu unterstützen. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Sofern der Kunde keine ausdrücklichen schriftlichen Anweisungen gibt, ist der Anbieter in der künstlerischen und technischen Umsetzung frei. Dies betrifft insbesondere die Bildauffassung, die Auswahl von Fotomodellen und Aufnahmeorten sowie den Einsatz fotografischer, optischer und technischer Mittel.
Dem Kunden ist bekannt, dass sämtliche Arbeiten des Anbieters einem künstlerischen Gestaltungsspielraum unterliegen. Der Kunde kennt den Stil des Anbieters und verzichtet ausdrücklich auf Beanstandungen, die sich auf diesen Stil oder auf gestalterische und technische Entscheidungen beziehen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich vergütet. Abweichungen gegenüber früheren Arbeiten des Anbieters gelten nicht als Mangel.
Für Mängel, die auf ungenaue, unklare oder fehlerhafte Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung (§ 1168a ABGB). Eine Haftung des Anbieters besteht – vorbehaltlich zwingender konsumentenschutzrechtlicher Vorschriften – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere Wetterbedingungen bei Außenaufnahmen, verspätete Bereitstellung von Requisiten oder Produkten, der Ausfall von Modellen, unvorhersehbare Reisehindernisse und vergleichbare Ereignisse.
Versendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Namen des Anbieters organisiert wird.
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller relevanten Unterlagen erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Reklamation, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG handelt – in diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.
Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde – abgesehen von den gesetzlich zwingenden Fällen der Vertragsaufhebung (Wandlung) – ausschließlich Anspruch auf Verbesserung durch den Anbieter. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder wird diese abgelehnt, besteht lediglich ein Anspruch auf Preisminderung. Für unerhebliche Mängel übernimmt der Anbieter keine Haftung; insbesondere gelten Farbabweichungen bei Nachbestellungen nicht als Mangel. Die Haftungsregelung gemäß Punkt „Verlust und Beschädigung / Lagerung“ gilt sinngemäß.
Fixtermine gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Für allfällige Lieferverzögerungen gelten ebenfalls die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen.
Ansprüche auf Honorar und Lizenzgebühren stehen dem Anbieter unabhängig davon zu, ob das Material zum Zeitpunkt der Nutzung urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt ist. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserzeugnisse die ganz oder teilweise durch Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird,
– der Kunde seine Zahlungen einstellt oder trotz Aufforderung keine Vorauszahlung oder Sicherstellung leistet,
– die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich oder trotz Nachfrist (14 Tage) weiter verzögert wird,
– oder der Kunde wesentliche Vertragspflichten – etwa Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten – trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfrist weiterhin verletzt.
In diesen Fällen kann der Anbieter die bis zum nächsten regulären Vertragsende fällig werdende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mitwirkungspflichten unverzüglich und vollständig nach erster Aufforderung zu erfüllen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters voll bestehen. Darüber hinausgehender Mehraufwand infolge von Verzögerungen ist vom Kunden zu tragen.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unverzüglich und unentgeltlich alle Inhalte und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
VIII. Werklohn / Aufnahmehonorar
Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich das Honorar nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Liegt keine solche vor, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart.
Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn die erstellten Aufnahmen lediglich zu Layout-, Entwurfs- oder Präsentationszwecken angefertigt wurden oder keine Verwertung erfolgt – etwa, weil die Entscheidung Dritter aussteht. Preisnachlässe werden in solchen Fällen nicht gewährt.
Wünscht der Kunde während der Durchführung Änderungen am vereinbarten Ablauf oder Ergebnis, so gehen diese zu seinen Lasten und werden zusätzlich verrechnet.
Konzeptionelle Leistungen wie grafische Entwürfe, Bildkonzepte, Beratung oder außergewöhnlicher organisatorischer oder zeitlicher Aufwand (z. B. mehrfacher Besprechungsaufwand) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Im Fall von notwendigen Terminverschiebungen – etwa aufgrund der Wetterlage oder anderer nicht vom Anbieter verschuldeter Umstände – ist der Anbieter berechtigt, ein dem reservierten oder bereits erbrachten Aufwand entsprechendes Honorar sowie sämtliche Nebenkosten zu verrechnen.
Das Honorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kunde verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf das Recht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen.
Zusätzliche Kosten für Material, Requisiten, Reisekosten, Unterbringung, Modelle, Visagisten oder vergleichbare Aufwendungen – auch wenn diese vom Anbieter organisiert oder vorfinanziert wurden – sind gesondert und vollständig zu bezahlen.
Nimmt der Kunde aus Gründen, die in seiner eigenen Sphäre liegen, von einem bereits erteilten Auftrag Abstand, steht dem Anbieter das volle vereinbarte Honorar zu. Im Fall notwendiger Terminverlegungen sind Aufwand und Nebenkosten in angemessenem Umfang zu ersetzen.
IX. Lizenzhonorar / Werknutzungsbewilligung
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, steht dem Anbieter bei Erteilung einer Nutzungsbewilligung zusätzlich zum Aufnahmehonorar ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe zu. Dieses wird gesondert verrechnet.
Das Veröffentlichungshonorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Unbeschadet aller gesetzlichen Ansprüche nach den §§ 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und / oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitserzeugnisse folgendes: Die Ansprüche nach § 87 UrhG stehen unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 87 Abs 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 87 Abs 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach § 87a Abs 1 UrhG gilt auch für den Beseitigungsanspruch.
X. Zahlungsbedingungen, Storno und Zahlungsverzug
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Gesamtsumme zu leisten. Wird diese Vorauszahlung nicht fristgerecht und vollständig geleistet, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen oder bereits geleistete Teilbeträge zurückzuerstatten. Gleichzeitig ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Nachfrist aufzulösen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornobedingungen:
Für Unternehmer:
– bis 8 Wochen vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme
– bis 4 Wochen vor dem Termin: 75 %
– bis 1 Woche vor dem Termin: 90 %
– ab 1 Woche vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Für Verbraucher (im Sinne des KSchG):
– bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme
– bis 2 Wochen vor dem Termin: 75 %
– bis 1 Woche vor dem Termin: 90 %
– ab 1 Woche vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Diese Regelung gilt auch bei Projekten mit mehreren Terminen oder längerer Zusammenarbeit.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort fällig. Ohne gesondertes Zahlungsziel sind alle Rechnungen binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Zahlungseingang verständigt wurde (z. B. durch Buchungsanzeige der Bank). Auch bei etwaiger Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder behaupteter mangelhafter Leistung ist das Honorar dennoch zur Zahlung fällig, sofern kein gesetzlicher Rückbehaltungsgrund vorliegt.
Bei Aufträgen mit Teilleistungen ist der Anbieter berechtigt, nach Lieferung jeder Einheit eine gesonderte Teilrechnung zu legen.
Im Fall des Zahlungsverzugs gelten folgende Verzugszinsen als vereinbart:
– 4 % jährlich für Verbraucher
– 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz für Unternehmer
Der maßgebliche Zinssatz ergibt sich aus dem am 2. Jänner eines Kalenderjahres veröffentlichten Basiszinssatz und gilt für das gesamte Jahr.
Die Verzugszinsen verstehen sich unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche.
Mahnspesen und sämtliche Kosten außergerichtlicher oder anwaltlicher Geltendmachung trägt der Kunde in voller Höhe.
Sofern Bildmaterial ins Eigentum des Kunden übergehen soll, erfolgt dieser Eigentumsübergang erst nach vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars einschließlich aller Nebenkosten.
XI. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Betriebssitz des Anbieters. Bei einer Sitzverlegung können Klagen sowohl am bisherigen als auch am neuen Betriebssitz eingebracht werden.
Das Produkthaftungsgesetz (PHG) findet keine Anwendung. Jedenfalls wird – sofern der Kunde Unternehmer ist – eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht).
Die Verpflichtung zur Schad- und Klagsloshaltung umfasst auch die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverteidigung. Aus der Tatsache, dass der Anbieter bestimmte Rechte nicht oder nicht sofort geltend macht, kann kein Verzicht auf diese Rechte abgeleitet werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Diese AGB gelten sinngemäß auch für vom Anbieter hergestellte Filmwerke oder Laufbilder, unabhängig von Art und Technik der Produktion (z. B. Video, Schmalfilm, digitale Formate).
XII. Datenschutz
Der Kunde nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Anbieter damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Der Anbieter verarbeitet die nachstehend genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Kunden angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Anbieters, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke des Anbieters.
Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die oben genannten Zwecke zu erreichen.
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Kunden, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Kunden namentlich zu nennenden Empfängern übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Kunden bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Anbieter nur so lange aufbewahrt, wie dies in vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
Nach geltendem Recht ist der Kunde unter anderem berechtigt • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Anbieter gespeichert hat und Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder und Arbeitserzeugnisse selbst – zu erhalten • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen • vom Anbieter zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen • Datenübertragbarkeit zu verlangen • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.
Sollte der Kunde zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Anbieter wenden.
Copyright © Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH
Alle Rechte vorbehalten. Dieser Vertragstext (AGB) ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH unzulässig. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.